Stromtarif EVA-Modul2

Der Tarif EVA-Modul2 ist gültig für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14 a EnWG (Neuanlagen) mit Inbetriebnahme ab den 01.01.2024. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG)

Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG

Vorausgesetzt ist eine abgeschlossene Vereinbarung zum Modul 2 mit dem Netzbetreiber zur Netzentgeltreduzierung und Steuerbarkeit der Anlage (z. B. Elektrowärmepumpen, nicht öffentlicher Ladepunkt für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher hinsichtlich des Stromverbrauchs (Einspeicherung) mit max. Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW). Eine separate Messung des Strombezugs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Netzanschluss“ (klicken Sie hier).


Hier finden Sie das Tarifblatt:

Verbrauchsjahr 2026

Tarifblatt – EVA-Modul2 gültig ab 01.01.2026


Verbrauchsjahr 2025

Tarifblatt – EVA-Modul2 gültig ab 01.01.2025




Stromtarif EVA-Therm getrennte Messung

Es sind nur Geräte mit Festanschluss zugelassen (keine Steckvorrichtung!). Es gelten die NT-Zeiten der jeweils gültigen „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie“. Diese können jedoch um ca. 1 Stunde vorgezogen bzw. vergrößert sein. Alle Anlagen werden mit getrennter Doppeltarifmessung ausgestattet. Sperrzeitenregelung: Maximal 4 mal 1 Stunde Sperrzeit, zeitlich variabel, Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit. Dieses Produkt gilt nur in Verbindung mit den EVA-Tarifen (siehe Preisblätter „EVA-Haushalt“, „EVA-Grünstrom“ und „EVA-Gewerbe“). (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)

Hier finden Sie das Tarifblatt:

Verbrauchsjahr 2026

Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2026


Verbrauchsjahr 2025

Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2025


Verbrauchsjahr 2024

Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2024




Stromtarif EVA-Therm gemeinsame Messung

Altregelung für bestehende Heizungsanlagen. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich. Bei gemeinsamer Messung wird der Heizstrom gleichzeitig mit dem Haushaltsstrombedarf gedeckt. Die bisherigen Freigabezeiten und die Sperrzeitenregelungen gelten weiter. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)

Hier finden Sie das Tarifblatt:

Verbrauchsjahr 2026

Tarifblatt – EVA-Therm gemeinsame Messung gültig ab 01.01.2026


Verbrauchsjahr 2025

Tarifblatt – EVA-Therm gemeinsame Messung gültig ab 01.01.2025


Verbrauchsjahr 2024

Tarifblatt – EVA-Therm gemeinsame Messung gültig ab 01.01.2024