Stromtarif EVA-Modul2
Der Tarif EVA-Modul2 ist gültig für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14 a EnWG (Neuanlagen) mit Inbetriebnahme ab den 01.01.2024. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG)
Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG
Vorausgesetzt ist eine abgeschlossene Vereinbarung zum Modul 2 mit dem Netzbetreiber zur Netzentgeltreduzierung und Steuerbarkeit der Anlage (z. B. Elektrowärmepumpen, nicht öffentlicher Ladepunkt für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher hinsichtlich des Stromverbrauchs (Einspeicherung) mit max. Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW). Eine separate Messung des Strombezugs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Netzanschluss“ (klicken Sie hier).
Hier finden Sie das Tarifblatt:
Verbrauchsjahr 2025
Tarifblatt – EVA-Modul2 gültig ab 01.01.2025
Stromtarif EVA-Therm getrennte Messung
Es sind nur Geräte mit Festanschluss zugelassen (keine Steckvorrichtung!). Es gelten die NT-Zeiten der jeweils gültigen „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie“. Diese können jedoch um ca. 1 Stunde vorgezogen bzw. vergrößert sein. Alle Anlagen werden mit getrennter Doppeltarifmessung ausgestattet. Sperrzeitenregelung: Maximal 4 mal 1 Stunde Sperrzeit, zeitlich variabel, Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit. Dieses Produkt gilt nur in Verbindung mit den EVA-Tarifen (siehe Preisblätter „EVA-Haushalt“, „EVA-Grünstrom“ und „EVA-Gewerbe“). (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)Hier finden Sie das Tarifblatt:
Verbrauchsjahr 2025
Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2025
Verbrauchsjahr 2024
Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2024
Stromtarif EVA-Therm gemeinsame Messung
Altregelung für bestehende Heizungsanlagen. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich. Bei gemeinsamer Messung wird der Heizstrom gleichzeitig mit dem Haushaltsstrombedarf gedeckt. Die bisherigen Freigabezeiten und die Sperrzeitenregelungen gelten weiter. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)Hier finden Sie das Tarifblatt:
Verbrauchsjahr 2025
Tarifblatt – EVA-Therm gemeinsame Messung gültig ab 01.01.2025
Verbrauchsjahr 2024
Tarifblatt – EVA-Therm gemeinsame Messung gültig ab 01.01.2024