Der Stromtarif EVA-Therm gilt für Speicher-, Direkt- und Wärmepumpen-Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Warmwasserversorgung.
Stromtarif EVA-Therm getrennte Messung
Es sind nur Geräte mit Festanschluss zugelassen (keine Steckvorrichtung!). Es gelten die NT-Zeiten der jeweils gültigen „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie“. Diese können jedoch um ca. 1 Stunde vorgezogen bzw. vergrößert sein. Alle Anlagen werden mit getrennter Doppeltarifmessung ausgestattet. Sperrzeitenregelung: Maximal 4 mal 1 Stunde Sperrzeit, zeitlich variabel, Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit. Dieses Produkt gilt nur in Verbindung mit den EVA-Tarifen (siehe Preisblätter „EVA-Haushalt“, „EVA-Grünstrom“ und „EVA-Gewerbe“). (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)Hier finden Sie das Tarifblatt:
Verbrauchsjahr 2024
Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2024
Stromtarif EVA-Therm gemeinsame Messung
Altregelung für bestehende Heizungsanlagen. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich. Bei gemeinsamer Messung wird der Heizstrom gleichzeitig mit dem Haushaltsstrombedarf gedeckt. Die bisherigen Freigabezeiten und die Sperrzeitenregelungen gelten weiter. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)Hier finden Sie das Tarifblatt:
Verbrauchsjahr 2024
Tarifblatt – EVA-Therm gemeinsame Messung gültig ab 01.01.2024