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Achtung:
Warnung vor aktuellen irreführenden Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Aktuelle Hinweise zu Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH
Aktuell erhalten zahlreiche Haushalte im Raum Chiemgau Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH bzw. der Metrify Smart Metering GmbH. Die darin enthaltenen Informationen können teilweise den Eindruck erwecken, dass ein kurzfristiger Austausch des vorhandenen Stromzählers erforderlich ist.
Wichtig zu wissen:
Die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG steht in keinem Zusammenhang mit den genannten Werbe-Schreiben und hat diese nicht beauftragt. Es handelt sich um Werbung privater, wettbewerblicher Messstellenbetreiber und nicht um ein offizielles Schreiben der Elektrizitätsgenossenschaft oder des Gesetzgebers.
Sie müssen aufgrund eines solchen Schreibens nicht unter Zeitdruck handeln oder einen Vertrag abschließen.
Wer ist für Ihren Zähler zuständig?
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für unser Netzgebiet in Siegsdorf, Neukirchen a. T. und Umgebung.
Wenn bei Ihnen ein Zählerwechsel oder der Einbau eines intelligenten Messsystems ansteht, informieren wir Sie rechtzeitig und direkt.
Was bedeutet die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG?
In den Werbe-Schreiben wird teilweise mit finanziellen Vorteilen nach § 14a EnWG geworben. Wichtig ist: Eine solche Reduzierung setzt nicht automatisch den Einbau eines Smart Meters voraus.
Entscheidend ist vielmehr, ob bei Ihnen eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Entlastung für Sie konkret infrage kommt, hängt von Ihrer Situation ab.
Sie sind unsicher, was für Ihren Haushalt gilt?
Dann fragen Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen persönlich weiter und sagen Ihnen, ob und wann ein intelligentes Messsystem bei Ihnen sinnvoll oder erforderlich ist.
Wann ist ein intelligentes Messsystem verpflichtend?
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems kann insbesondere für folgende Fälle gelten:
- Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen
- Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung, z. B. Photovoltaikanlagen
Für viele andere Haushalte besteht aktuell keine allgemeine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Klare Preise – fair und transparent
Rund um moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme gibt es derzeit viele Informationen und Angebote. Uns ist wichtig, dass Sie dabei den Überblick behalten und keine unnötigen Verträge oder Zusatzkosten eingehen.
Die Kosten für Messsysteme sind gesetzlich geregelt und transparent:
- Moderne Messeinrichtung: 25,00 € pro Jahr (brutto, gesetzlich festgelegt)
- Intelligentes Messsystem: Die Kosten richten sich, abhängig von Verbrauch und Einsatz, nach den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen.
Wir sind für Sie da
Als regionales Energieversorgungsunternehmen begleiten wir die Einführung der neuen Messtechnik aktiv. Auch wir sind bereits dabei, unsere Netze und Prozesse auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten.
Sie wünschen ein Intelligentes Messsystem?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Wenn die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kümmern wir uns darum, dass der Einbau zeitnah und unkompliziert erfolgt.
Auch beim turnusmäßigen Zählerwechsel entstehen Ihnen keine zusätzlichen Installationskosten.
Unser Anspruch: Eine moderne und sichere Messtechnik – verständlich erklärt, fair umgesetzt und mit einem persönlichen Ansprechpartner direkt vor Ort.
Gut informiert statt unter Zeitdruck
Lassen Sie sich bei der Entscheidung für ein Smart Meter nicht unter Druck setzen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Weitere verlässliche Informationen zum Thema Intelligente Messsysteme finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/Metering.
Sie haben Fragen?
Unser Team ist gerne persönlich oder telefonisch für Sie da. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.
Information zum Stromausfall am 01.04.2026
Am heutigen Mittwoch, den 01.04.2026, kam es im Zeitraum von 14:35 Uhr bis 15:21 Uhr zu einem Stromausfall in unserem Versorgungsgebiet.
Ursache hierfür war eine Störung im vorgelagerten Stromnetz auf der 110-kV-Ebene. Dieses Netz wird von der Bayernwerk Netz GmbH betrieben, von der wir als regionaler und zuständiger Verteilnetzbetreiber mit elektrischer Energie versorgt werden.
Laut der Bayernwerk Netz GmbH waren die Umspannwerke Siegsdorf, Grassau, Grabenstätt und Prien von der Störung betroffen. Infolge der Störung kam es zu Unterbrechungen in der Stromversorgung in den angeschlossenen, nachgelagerten Verteilnetzen.
Das Umspannwerk Siegsdorf ist seit 15:21 Uhr wieder vollständig mit Strom versorgt. Ob es im weiteren Verlauf nochmals zu Einschränkungen oder erneuten Ausfällen kommt, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.
Für weiterführende Informationen zur Ursache und zum Verlauf der Störung im 110-kV-Netz verweisen wir auf die Internetseite der Bayernwerk Netz GmbH. (Übersicht Stromausfall Bayernwerk Netz GmbH)
EVA-Siegsdorf senkt Stromkosten zum 01.01.2026
Wir freuen uns, unseren Kundinnen und Kunden mitteilen zu können, dass wir zum 01. Januar 2026 in mehreren unserer EVA-Stromtarife eine spürbare Senkung der Stromkosten vornehmen. Trotz einem Anstieg des Aufschlages nach dem KWK-G, des Aufschlages für besondere Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) und der Offshore-Netzumlage, können wir Dank günstigerer Rahmenbedingungen – insbesondere niedrigerer Netzentgelte – die positiven Entwicklungen an unsere Kunden weitergeben.
Was bedeutet das für Haushaltskunden?
Trotz eines moderat steigenden jährlichen Leistungspreises führt die deutliche Reduzierung des Verbrauchspreises insgesamt zu einer Ersparnis von rund 162 Euro/Jahr (brutto) für einen Haushalt (Eintarifmessung) mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh im EVA-Netzgebiet. Dies entspricht einer Preisreduzierung von rund 11,7 % im Vergleich zum Vorjahr – abhängig vom jeweiligen Tarif.
Rechtliche Hinweise
Die Preisänderungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Stromlieferbedingungen und werden vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens an unsere Kundinnen und Kunden per Post versendet. Kundinnen und Kunden haben nach § 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG das Recht, ihren Stromliefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos zu kündigen.
Transparente Informationen
Alle aktuellen Tarifblätter zum 01.01.2026 sowie die Aufschlüsselung der Preisbestandteile finden Sie im Bereich „Produkte und Strompreise“
(klicken Sie hier) oder erhalten diese in unserem Kundenzentrum.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 08662 / 490 22 0 oder per E-Mail an vertrieb@eva-siegsdorf.de zur Verfügung.
Hinweise zur Netzentgeltreduzierung
Im Wesentlichen ist die Reduzierung der Netznutzungsentgelte des zuständigen Verteilnetzbetreibers auf den geplanten Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzentgelte ab 2026 zurückzuführen. Sollte der Bundeszuschuss allerdings nicht umgesetzt werden, kann es im weiteren Jahresverlauf 2026 zu einer unterjährigen Anpassung der Netzentgelte und somit der Strompreise kommen.
Wichtige Kundeninformation:
Achtung vor betrügerischen Werbeanrufen!
In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anrufe von verunsicherten Kundinnen und Kunden, die von angeblichen „Mitarbeitern“ unseres Unternehmens telefonisch kontaktiert wurden. Dabei wird unter dem Vorwand günstigerer Strompreise oder neuer Stromverträge versucht, persönliche Daten wie Vertragsnummern, Kundennummern oder Zählernummern zu erfragen.
Wichtig: Diese Anrufe stammen nicht von uns!
Wir führen keine telefonischen Werbeaktionen durch und geben auch keine sensiblen Kundendaten am Telefon preis.
Bitte geben Sie keinesfalls persönliche Informationen wie Vertragsdaten, Kundennummern oder die Zählernummer Ihres Stromzählers an Unbekannte weiter. Im Zweifel kontaktieren Sie uns direkt, um sich zu vergewissern. Sie erreichen uns unter:
Tel. 08662-490220
Ihr EVA-Team
Einführung des neuen Netzanschlussportals
– Informationen für Installationsunternehmen
Im Rahmen des §§ 6, 9 NAV und 8 EEG sind wir verpflichtet ein digitales Netzanschlussportal bereitzustellen, über das Endkunden ein Anschlussbegehren stellen können. Damit auch Sie dieses Portal effektiv nutzen können, haben wir einen eigenen Zugang für Installationsunternehmen bereitgestellt.
Bei der Initiierung eines Netzanschlussbegehrens können Endkunden Stammdaten für dieses hinterlegen und Ihr Installationsunternehmen nennen. Sie erhalten anschließend automatisiert eine E-Mail, welche einen Link zur Bereitstellung der technischen Daten enthält. Daneben haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Netzanschlussbegehren für Ihre Kunden zu initiieren und die gesamte Datenlieferung (Stammdaten und technische Daten) in einem Schritt zu übernehmen.
Das Netzanschlussportal für Installationsunternehmen finden Sie hier:
hier geht´s zum digitalen Netzanschlussportal
Authentifizierung:
Um Anfragen durch fremde Unternehmen / Dienstleister zu vermeiden und die Qualität der Daten zu gewährleisten, führen wir ein Authentifizierungssystem ein, bei dem jeder unserer registrierten Installationspartner eine einzigartige Installateurs-Kennung erhält. Diese Kennung ermöglicht es Ihnen, sich im Portal anzumelden und Netzanschlussanfragen zu stellen oder Daten für Anfragen der Endkunden bereitzustellen.
Hinweis: Für die Einreichung eines Anschlussbegehrens müssen Sie als registrierter Installateur in unserem Netzgebiet tätig sein und einen gültigen Authentifizierungsschlüssel besitzen. Falls Sie noch keinen solchen Schlüssel haben, setzen Sie sich bitte unter netzantrag@eva-siegsdorf.de mit uns in Verbindung.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr EVA-Team
