Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) trat bereits am 07. Juli 2005 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt können Stromversorger bundesweit auch die Stromnetze anderer Energieversorger zur Durchleitung der elektrischen Energie nutzen. Hierfür müssen aber entsprechende Gebühren entrichtet werden. Darüber hinaus können aber auch größere Industrieunternehmen fremde Stromnetze gebührenpflichtig nutzen. Die entsprechenden Gebühren der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG finden Sie weiter unten mit einem Mausklick auf „Netzverträge / Entgelte“. Hier finden Sie ebenso den Button „Netzanschluss“ sowie alles Notwendige für den Fall, dass Sie einen Baustromanschluss benötigen („Planauskunft“).



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Anträge für Strombezug/-einspeisung

Das regionale EVA-Netzgebiet
