Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) trat bereits am 07. Juli 2005 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt können Stromversorger bundesweit auch die Stromnetze anderer Energieversorger zur Durchleitung der elektrischen Energie nutzen. Hierfür müssen aber entsprechende Gebühren entrichtet werden. Darüber hinaus können aber auch größere Industrieunternehmen fremde Stromnetze gebührenpflichtig nutzen. Die entsprechenden Gebühren der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG finden Sie weiter unten mit einem Mausklick auf „Netzverträge / Entgelte“. Hier finden Sie ebenso den Button „Netzanschluss“ sowie alles Notwendige für den Fall, dass Sie einen Baustromanschluss benötigen („Planauskunft“).



Das regionale Stromnetz der EVA

Das Stromnetz der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG, das aktuell insgesamt 370 km umfasst und mittlerweile eine Versorgungsfläche von 5,96 km2 erreicht hat, wird von unserem erfahrenen und hochqualifizierten Netzleitungsteam in regelmäßigen Zeitabständen sorgfältigst kontrolliert und gewartet, damit Sie sich stets auf eine sichere Versorgung mit elektrischer Energie verlassen können. Im selten vorkommenden Störungsfall sind diese Mitarbeiter schnellstens vor Ort, um eventuelle Schäden sofort zu beheben. Auch das verstehen wir unter einem verantwortungsbewussten, kundenorientierten Service.



zu den wichtigsten Informationen:

  Anträge für Strombezug/-einspeisung


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Das regionale EVA-Netzgebiet