EVA-Grund-/Ersatzversorgung

Die Grund-/Ersatzversorgung mit Strom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Obwohl Verbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen können, beziehen viele Haushalte noch immer Strom vom örtlichen Grundversorger. Grundversorger ist im jeweiligen Verteilnetzgebiet der Energieversorger, welcher die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Im Netzgebiet der EVA Siegsdorf ist dies die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG. Der Grundversorger muss grundsätzliche jeden Haushaltskunden (Haushaltskunden im Sinne § 3 Nr. 22 EnWG) mit Strom beliefern und dies zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen. So ist sichergestellt, dass alle Haushaltskunden, für die der jeweilige Grundversorger zuständig ist, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können.

In der Regel schließen Grundversorger und Verbraucher einen Grundversorgungsvertrag ab, in dem die Einzelheiten der Belieferung festgehalten sind. Ein Grundversorgungsvertrag kommt aber auch allein dadurch zustande, wenn Haushaltskunden, z.B. nach dem Einzug in eine neue Wohnung, Strom aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnehmen, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt. 

Wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Stromversorgung nicht aufnimmt, wird die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert ein Lieferantenwechsel oder muss der bisherige Stromlieferant Insolvenz anmelden, springt Kraft Gesetzes der zuständige Grundversorger für maximal drei Monate ein. Es gelten hierbei die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate zu jedem Zeitpunkt gekündigt und ein neuer Stromliefervertrag mit einem vom Verbraucher gewählten Energieversorger abgeschlossen werden. Schließen Verbraucher keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Strom, kommt bei Haushaltskunden ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh werden dann im Rahmen eines Sonderkundenvertrags weiter beliefert.

Verbraucher aus der Mittelspannung haben in der Regel einen individuellen Stromtarif. Für sie sieht der Gesetzgeber keine Ersatzversorgung vor. Die automatische Zuordnung zum örtlichen Grundversorger ist unzulässig. Diese Verbraucher müssen sich sofort um einen neuen Stromanbieter kümmern.  
Rechtsgrundlage der Grundversorgung: Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Veröffentlichungspflicht zur Grund-/Ersatzversorgung Strom der EVA-Siegsdorf 

– Grundversorgungsvertrag Strom – 2021
– Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV – 2021
– Ergänzende Bedingungen zur StromGVV – 2021
– Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV – 2021


Hier finden Sie die Tarifblätter:


Haushaltskunden im Sinne § 3 Nr. 22 EnWG und Nicht-Haushaltskunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2024


Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01.01.2024)

Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung Therm getrennte Messung (gültig ab 01.01.2024)

Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung Therm gemeinsame Messung (gültig ab 01.01.2024)



Tarifblatt – EVA-Grundversorgung (gültig ab 01.01.2024)

Tarifblatt – EVA-Grundversorgung Therm getrennte Messung (gültig ab 01.01.2024)

Tarifblatt – EVA-Grundversorgung Therm gemeinsame Messung (gültig ab 01.01.2024)




Nicht-Haushaltskunden ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2024


Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung für Nicht Haushaltskunden (gültig ab 01.01.2024)







Strompreise gültig ab 01.01.2023



Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01.01.2023)

Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung Therm getrennte Messung (gültig ab 01.01.2023)

Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung Therm gemeinsame Messung (gültig ab 01.01.2023)

Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung für Nicht Haushaltskunden (gültig ab 01.01.2023)

Tarifblatt – EVA-Grundversorgung (gültig ab 01.01.2023)

Tarifblatt – EVA-Grundversorgung Therm getrennte Messung (gültig ab 01.01.2023)

Tarifblatt – EVA-Grundversorgung Therm gemeinsame Messung (gültig ab 01.01.2023)