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17.06.2016
Mit Inkrafttreten der DIN VDE 0100-420/A1:2016.02 ist der Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) für bestimmte Anwendungsbereiche vorgeschrieben. Diese sind vorzusehen in einphasigen Wechselstromkreisen ≤16A:
  • In Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen (z.B.: Kindertagesstätten, Seniorenheime)
  • In Schlaf-oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2
  • In Räumen oder an Orten mit Brandrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien (z.B.: Scheunen, Schreinereien)
  • In Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen (z.B.: Holzhäuser)
  • In Räumen oder an Orten mit Gefährdung für unersetzbare Güter (z.B.: Museen)
In derselben Norm wird der AFDD für bestimmte Anwendungsbereich empfohlen (in einphasigen Wechselstromkreisen ≤16A):
  • In Räumen mit Schlafgelegenheiten (z.B.: Kinder-, Schlaf-, Hotelzimmer)
  • In Räumen oder an Orten mit Feuer verbreitenden Strukturen (z.B.: Kamineffekt in Hochhäusern)
  • In Endstromkreisen, die über Steckdosen Verbrauchsgeräte mit hoher Anschlussleistung versorgen (z.B.: Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler