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Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von
§ 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung
sind im
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung angegeben.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch.

Die ab 08.11.2006 gültige NAV steht hier als Download zur Verfügung
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Die ab 08.11.2006 gültige StromGVV steht hier als Download zur Verfügung
Ergänzende Bedingungen zur GVV

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